Möchtest du Musikstücke, Geräusche oder Aufnahmen von Fremden in deine eigene kreative Leistung integrieren, gilt es, die Urheberrechte zu beachten.
Das betrifft dich zum Beispiel beim Erstellen eigener Podcasts oder Videos, die du anschließend veröffentlichen möchtest. Denn bei der Hinterlegung eigener Videos mit fremden Musikstücken kann es zu verschiedenen Verstößen gegen das Urheberrecht kommen.
So gibt es dabei den Entstellungsschutz, einen Vervielfältigungsschutz und einen Bearbeitungsschutz:
Eine Veröffentlichung ist aufgrund dieses Rechtschutzes der Urheberinnen und Urheber nicht einfach zulässig. Dafür musst du dir die Nutzungsrechte einholen, für die die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) zuständig ist.
Um deine privaten Videos mit Musik zu unterlegen, ohne dabei Urheberrechte zu verletzen, musst du auf die Verfügbarkeit oder Lizenz achten.
Bei Musikstücken werden drei Bereiche unterschieden:
Die CC-Lizenzen verfügen über bestimmte Lizenzbedingungen, auf die man achten sollte. So gibt es zum Beispiel die No Derivatives – hierbei hat sich die Künstlerin oder der Künstler dafür entschieden, dass ihre beziehungsweise seine Musik nicht in Kombination mit bewegten Bildern zur Verfügung steht. Des Weiteren gibt es die Non-Commercial-Lizenzbedingung, bei welcher das Musikstück nicht für kommerzielle Zwecke oder Zusammenhänge verwendet werden darf. Die Lizenzbedingung Share Alike bedingt, dass ein einmal freies Werk nicht im Nachhinein eingeschränkt werden kann. Das heißt, dass auch das eigene Video als Ganzes schließlich frei zur Verfügung stehen muss.
Freie und kostenlose Musik zum Downloaden gibt es zum Beispiel auf diesen Seiten:
Freie Sounds und Geräusche findet man unter anderem hier: