Seit einer Änderung des Urheberrechtsgesetzes ist es grundsätzlich erlaubt, Remixes und Mashups auch ohne Einwilligung des Rechteinhabers hochzuladen (Pastiche). Allerdings ist die Rechtslage hier noch unsicher.
Seit kurzem gibt es in § 51a Urheberrechtsgesetz neue Schrankenregelungen. Deswegen ist es jetzt erlaubt, fremde urheberrechtliche Inhalte ohne Erlaubnis des Urhebers zu verwenden, wenn das zum Zweck der Pastiche geschieht. Zwar ist noch nicht höchstrichterlich geklärt, was darunterfällt. Da das Urheberrecht auf einer EU-Richtlinie basiert, kann nur der Europäische Gerichtshof dies final entscheiden. Allerdings hat der deutsche Gesetzgeber bei der Umsetzung dieser Richtlinie in deutsches Recht geschrieben, dass Remixes, Memes, GIFs, Mashups, Fan-Art, Fan-Fiction oder Sampling erfasst sein sollen. Das aber nur unter der Einschränkung, dass der Remix oder Mashup sich mit dem Original auseinandersetzt und im Rahmen einer Abwägung von Rechten und Interessen der Urheber und der Nutzer ein angemessener Ausgleich gewahrt bleibt.
Eine pauschale Erlaubnis zur Veröffentlichung von Musik-Remixes ergibt sich aus der neuen Schranke nicht, sagen Juristen. Verlassen solltet ihr euch auf diese neue Ausnahmeregelung also noch nicht. Ganz auf der sicheren Seite seid ihr, wenn ihr die Erlaubnis des Urhebers einholt.