Es gibt keine direkten gesetzlichen Regelungen zu Verlinkungen oder Markierungen von Personen auf Bildern. Möglich ist jedoch, dass eine Markierung gegen das Gesetz verstößt, wenn dadurch die Würde oder Ehre eines Menschen verletzt wird.
Das Gesetz regelt nicht, wann eine Person in den sozialen Medien auf einem Bild markiert werden darf. Es regelt aber sehr wohl, ob das Bild einer anderen Person überhaupt dort veröffentlicht werden darf (§§ 22, 23 Kunsturhebergesetz, Recht am eigenen Bild).
Wer also ohne Einwilligung das Bild einer anderen Person auf Facebook oder Instagram hochlädt und diese Person dann auch noch markiert, riskiert, dass die Person dagegen mit rechtlichen Mitteln vorgehen kann.
Darüber hinaus kann eine Markierung möglicherweise auch eine Persönlichkeitsrechtsverletzung oder sogar eine strafbare Beleidigung darstellen. Hier kommt es auf die Umstände im Einzelfall an. Das könnte der Fall sein, wenn auf dem markierten Bild ein beleidigender Spruch oder etwas anderes zu sehen ist, das die markierte Person in ihrer Ehre verletzen soll.
Wirst du selbst unwillentlich markiert, kannst du dich dagegen wehren. Soziale Netzwerke bieten die Möglichkeit, Markierungen zu entfernen. Außerdem kannst du meist einstellen, dass Markierungen erst für andere sichtbar sind, wenn du diese vorher selbst bestätigt hat. Einige Social-Media-Plattformen bieten sogar die Option, dass man auf Bildern gar nicht markiert werden kann.