Frage

Dürfen Lehrer beim Verdacht auf strafbare Inhalte Handys durchsuchen?

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Antwort:

Nein. Lehrkräfte dürfen Smartphones je nach Schulordnung einziehen, um die Durchführung des Unterrichts zu gewährleisten. Da es sich jedoch um Privateigentum handelt, dürfen die Geräte nicht durchsucht werden.

Vermuten Lehrkräfte strafrechtliche relevante Inhalte auf dem Gerät deines Kindes, so können sie das Handy für einen Tag einziehen und müssen die Polizei einschalten. Lehrerinnen und Lehrer selbst dürfen jedoch nicht die Inhalte des Gerätes untersuchen. Nur die Polizei darf bei begründetem Verdacht mit richterlichem Beschluss oder bei „Gefahr im Verzug“ das Smartphone deines Kindes durchsuchen.

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