Für Eltern

Hass im Netz Illustration

Cybergrooming ist ein Thema, das viele Eltern beunruhigt – und das ist nur allzu verständlich. Gerade deshalb ist es entscheidend, dass du und dein Kind über mögliche Gefahren im Netz informiert seid. Denn nur wer die Risiken kennt, kann sie einschätzen, unangemessenes Verhalten erkennen und sich in digitalen Räumen sicher bewegen. Aufklärung ist dabei der wichtigste Schritt, um Kinder zu schützen und zu stärken.

Du bist noch unsicher, wie du dein Kind aufklären und schützen kannst? Dann ist der kostenfreie Online-Elternabend der Landesanstalt für Medien NRW genau das Richtige für dich.

An diesem Elternabend möchten wir offen über Cybergrooming sprechen – ohne Panik zu verbreiten, aber mit klaren Fakten und praxisnahen Tipps. Der Fokus liegt dabei gezielt auf der App Snapchat. Erfahre, wie du dein Kind stärken, sensibilisieren und schützen kannst und was es bedeutet, in einer digitalen Welt Verantwortung für sich und andere zu übernehmen. Ein Abend für alle, die ihre Kinder sicher durch die Online-Welt begleiten möchten.

Elternabend: Cybergrooming auf Snapchat- So können wir unsere Kinder schützen!

Die wichtigsten Tipps fassen wir dir hier schon mal zusammen:

Vorbeugende Maßnahmen:

  • Sei eine verlässliche Ansprechperson: Damit dein Kind sich sicher im Internet bewegen kann, ist es wichtig, potentielle Gefahren zu besprechen, bevor dein Kind diesen begegnet. Das Gespräch sollte immer auf Augenhöhe stattfinden und dein Ziel sollte es sein, dass dein Kind dich als vertrauensvolle Ansprechperson wahrnimmt. So kommt dein Kind auch in kritischen Situationen eher zu dir. Dafür ist es wichtig, das Vertrauen des Kindes auch schon im Vorhinein zu fördern und Interesse an seiner Mediennutzung zu zeigen.
  • Vereinbare klare Regeln: Du kannst mit deinem Kind klare Regeln für die Kontaktaufnahme von fremden Personen vereinbaren. Zum Beispiel, dass neue Anfragen oder Nachrichten immer erst dir gezeigt werden und ihr dann gemeinsam entscheidet, wie zu handeln ist.
  • Schütze die Privatsphäre: Sprich mit deinem Kind darüber, dass private Informationen auch privat bleiben sollten. Richtet das Online-Profil von deinem Kind entsprechend ein. Die Plattformen bieten mittlerweile einige Einstellungsmöglichkeiten an, um den Zugriff von Fremden einzuschränken. Tipps und Anleitungen zu technischen Schutzmaßnahmen findet man bei Medien Kindersicher.
  • Ermutige, Grenzen zu setzen: Ermutige dein Kind, auf sein Bauchgefühl zu hören, „Nein“ zu sagen, wenn ihm etwas komisch vorkommt und dass es niemals zu etwas gedrängt werden muss.
  • Ermutige, Hilfe zu holen: Mache deinem Kind deutlich, dass es nie die Schuld des Kindes ist, wenn es im Chat (sexuell) belästigt oder zu etwas gedrängt wird. Erkläre, dass es sich Hilfe bei dir, einer Lehrkraft oder einer anderen vertrauenswürdigen Person holen kann, wenn es sich unwohl fühlt, unsicher ist oder Angst hat.


Hat Cybergrooming bereits stattgefunden, kannst du wie folgt dagegen vorgehen:

  • Beweise sichern: Um Cybergrooming später zur Anzeige zu bringen, brauchst du Beweise. Sichere also gemeinsam mit deinem Kind belästigende Nachrichten mit einem Screenshot (Foto deines Bildschirms).
  • Account melden: Melde zusammen mit deinem Kind den betreffenden Account unbedingt bei der Plattform. Hierfür musst du das entsprechende Profil auswählen, von dem diese Nachrichten ausgehen. Du kannst dabei auch den Grund für diese Meldung angeben. So wird die Plattform über das verdächtige Profil informiert und kann deiner Meldung nachgehen. Schließlich kann dieses Profil von den Betreibern der Plattform gelöscht werden.
  • Blockieren: Um die weitere Kontaktaufnahme zu verhindern, solltest du gemeinsam mit deinem Kind das Profil der Person blockieren. Auch hier muss das entsprechende Profil ausgewählt werden.
  • Cybergrooming melden: Wenn dein Kind von Cybergrooming betroffen ist oder du den Verdacht hast, dann kannst du das Cybergrooming-Meldeformular ausfüllen. Unsere Juristinnen und Juristen prüfen den Fall individuell und leiten diesen bei Verdacht an die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime NRW (ZAC NRW) weiter.
  • Anzeige bei der Polizei: Du kannst Cybergrooming auch direkt bei der Polizei zur Anzeige bringen. Dafür sind Beweise zwingend notwendig, daher solltet ihr diese, z.B. in Form von Screenshots, unbedingt sichern. Seit Januar 2020 ist auch bereits der Versuch strafbar, Kinder mit einer Missbrauchsabsicht anzuschreiben

Du hast noch eine persönliche Frage zu dem Thema? Stell sie uns gerne direkt hier.