Manche Paare erstellen gemeinsam einvernehmlich intime Bilder oder Videos oder schicken sich diese gegenseitig zu. Letzteres nennt man Sexting.
Das ist Erwachsenen (und Jugendlichen ab einem Alter von 14 Jahren untereinander) erlaubt und kann ein schöner, intimer Aspekt in einer Beziehung sein.
Problematisch wird es erst, wenn eine Person die intimen Bilder der anderen Person ungefragt veröffentlicht oder anderen zeigt.
- Hierbei werden die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Person, das Recht am eigenen Bild und unter Umständen auch das Urheberrecht verletzt.
- Veröffentlicht die Person die intimen Aufnahmen aus Rache – meist nach Beendigung einer Beziehung –, werden diese als Rachepornos bezeichnet.
- Die ungefragte Verbreitung unabhängig vom Motiv kann strafbar sein.