Frage

Was kann ich tun, wenn mein Kind bei Snapchat belästigt wird?

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Antwort:

Bei Snapchat kannst du mit deinem Kind gemeinsam Personen blockieren, damit sie dein Kind nicht mehr kontaktieren können. Außerdem kannst du Personen melden. Belästigungen kannst du außerdem zur Anzeige bringen.

Wenn dein Kind sich an dich wendet, weil es bei Snapchat belästigt wird, ist es wichtig, dass du es ernst nimmst.

Viele Kinder und Jugendliche schämen sich sehr, wenn sie Opfer solcher Attacken geworden sind. Dass dein Kind dir davon erzählt, ist auch ein Vertrauensbeweis. Du solltest deinem Kind nicht die Schuld dafür geben und ihm keine Vorwürfe machen. Vermittle dem Kind, dass du die richtige Ansprechperson bist und ihm hilfst. Dafür ist es wichtig, das Vertrauen des Kindes auch schon im Vorhinein zu fördern und Interesse an seiner Mediennutzung zu zeigen.

Es gibt mehrere Dinge, die du jetzt unternehmen kannst:

  • Beweise sichern: Um die Belästigung später zur Anzeige zu bringen, brauchst du Beweise. Sichere also belästigende Kommentare oder Nachrichten mit einem Screenshot. Das Problem: Bei Snapchat musst du meist schnell sein. Bilder sind hier häufig nur ein paar Sekunden sichtbar oder können nur ein weiteres Mal für wenige Sekunden angesehen werden. Die Person bekommt außerdem eine Benachrichtigung, wenn du den Screenshot machst. Da sich die Person jedoch strafbar gemacht hat, müsst ihr euch in diesem Moment keine Gedanken darüber machen.
  • Melden und blockieren: Melde den betreffenden Account unbedingt bei Snapchat. Das kannst du folgendermaßen tun: Gehe in das Profil der Person und klicke oben auf die drei Punkte. Anschließend kannst du das Profil zunächst melden. Aber du kannst es hier auch blockieren. Nun kann die Person dein Kind auf diesem Weg nicht mehr kontaktieren.
  • Beschwerdestellen im Internet: Auf jugendschutz.net und internet-beschwerdestelle.de kannst du online Beschwerde einreichen.
  • Anzeige bei der Polizei: Cybergrooming ist nach §§ 176a und 176b StGB strafbar und kann somit zur Anzeige gebracht werden. Dafür sind Beweise zwingend notwendig, daher solltet ihr unbedingt Beweise sichern. Seit Januar 2020 ist bereits der Versuch strafbar, Kinder mit einer Missbrauchsabsicht zu kontaktieren.

Privatsphäre-Einstellungen: Du kannst mit deinem Kind zusammen einstellen, wer es kontaktieren darf, und somit zumindest die Kontaktaufnahme und gegebenenfalls zukünftige Belästigungen wenigstens durch Fremde verhindern. Dazu klickt ihr im Profil deines Kindes oben rechts auf das Zahnrad. In den Einstellungen scrollt ihr dann runter bis zu „Wer darf … mich kontaktieren?“ und wählt dort „Meine Freunde“ aus.


Mehr Informationen zu diesem Thema findest du hier:

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