Frage

Was kann ich tun, wenn jemand Nacktbilder von mir verschickt?

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Antwort:

Intime Fotos von dir ohne dein Einverständnis zu verschicken, ist nicht erlaubt. Wenn es sich um pornografische Aufnahmen von Kindern und Jugendlichen handelt, macht sich die Person durch die Verbreitung strafbar. Bei anderen intimen Fotos wird gegen das Recht am eigenen Bild verstoßen.

Zunächst kannst du natürlich die Täterin oder den Täter darauf hinweisen, dass die Verbreitung schnellstmöglich gestoppt werden soll.

Da sich die Bilder meist aber sehr schnell verbreiten, ist es in vielen Fällen ratsam, die Polizei einzuschalten. Die Polizei ermittelt gegen die Täterinnen und Täter und kann beispielsweise die Geräte von Verdächtigen beschlagnahmen und so dafür sorgen, dass die Bilder gelöscht und daher nicht weiterverschickt werden können. Dabei kann die Polizei auch Daten von unbekannten Täterinnen und Tätern in sozialen Netzwerken ermitteln.

Empfehlenswert ist es außerdem, dass du dir Hilfe bei Vertrauenspersonen holst. Auch wenn es manchmal schwerfällt, darüber zu sprechen: Mit Unterstützung von Eltern, Freundinnen und Freunden oder Beratungspersonen lässt sich die Situation in der Regel leichter überstehen.

Sollte jemand Nacktbilder von deinem Kind gemacht haben oder dein Kind dazu verleiten, sexualisierte Nachrichten, Bilder oder Videos von sich zu schicken, kannst du als Elternteil Folgendes tun:

  • Ist dein Kind über 14 Jahre alt, kann es solche Nachrichten und Bilder grundsätzlich mit Gleichaltrigen austauschen. Trotzdem ist, gerade bei fremden Personen, Vorsicht geboten. Ist die fremde Person volljährig, kann diese sich dabei strafbar machen. Je nachdem könnt ihr dann also darüber nachdenken, eine Anzeige zu erstatten. Infos zum Umgang mit Nacktbildern findet ihr über folgende Links:
  • Ist dein Kind unter 14 Jahre alt, kann das ein Fall von Cybergrooming sein und sollte ebenfalls zur Anzeige gebracht werden. Dafür könnt ihr ganz einfach unser Cybergrooming-Meldeformular nutzen. Bestätigt sich der Verdacht einer Straftat, wird euer Fall dann von uns an die entsprechenden Behörden weitergeleitet.

Eine solche Situation kann sehr belastend sein – für alle Beteiligten. Braucht ihr jemanden, um über eure Gedanken, Gefühle und Sorgen zu sprechen, könnt ihr euch jederzeit an die TelefonSeelsorge (https://www.telefonseelsorge.de/), oder die Nummer gegen Kummer (https://www.nummergegenkummer.de/) wenden. Dein Kind kann darüber hinaus den Krisenchat (https://krisenchat.de/) oder die Jugendnotmail (https://jugendnotmail.de/) nutzen.

DIR FEHLT NOCH ETWAS?

Wir helfen dir sehr gerne persönlich weiter, denn dafür ist ZEBRA da! Schreib uns über unseren Live-Chat (werktags zwischen 9 und 21 Uhr), den WhatsApp-Messenger, das Eingabefeld auf der Startseite oder stell deine persönliche Frage per E-Mail an zebra@medienanstalt-nrw.de.

Hast du einen Notfall?

Wenn du in einer akuten Notlage steckst, wende dich an die Telefonseelsorge unter 0800 111 0 111 oder an die Polizei unter 110.

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