Wenn es sich um jemanden handelt, den du kennst, dann solltest du die Person zuerst darauf hinweisen, dass du die Bilder nicht haben möchtest.
Du kannst auch verlangen, dass dir künftig keine Bilder dieser Art zugeschickt werden.
Zudem kannst du die Möglichkeiten des genutzten Dienstes prüfen:
- Werden dir die Bilder in einem sozialen Netzwerk geschickt, dann kannst du das Profil blockieren. Es kann dann keinen Kontakt mehr zu dir aufnehmen. Du kannst auch die Melde-Funktion nutzen. Wenn die Person mit dem Versenden des Bildes an dich gegen die Richtlinien des Netzwerks verstoßen hat, kann das Profil vom Anbieter gesperrt werden.
- Erhältst du die Bilder in einem Messenger, dann kannst du die Person ebenfalls blockieren.
- Werden dir als Kind oder Jugendlicher unaufgefordert Nacktaufnahmen zugeschickt, dann handelt es sich um die Verbreitung pornografischer Schriften (nach §184 StGB). Das ist strafbar. Wenn dir Nacktaufnahmen geschickt werden, auf denen Minderjährige zu sehen sind, dann kann es sich sogar um Kinder- oder Jugendpornografie handeln.
Wie bei anderen Gesetzesverstößen kannst du dich natürlich auch in solchen Fällen an die Polizei wenden.