Dabei gilt: Wer eine Schlägerei filmt, um das Opfer durch die Veröffentlichung des Videos zu demütigen, macht sich strafbar!
Außerdem ist es nicht erlaubt, Minderjährigen Gewaltdarstellungen in Videos zugänglich zu machen. Wer dies tut, macht sich dann zum Beispiel durch das Weiterleiten verbotener gewalthaltiger Inhalte strafbar.
- Wenn du selbst solche Inhalte erhältst, solltest du diese also auf keinen Fall weiterleiten.
- Kinder oder Jugendliche sollten wissen, dass sie über solche Inhalte am besten Eltern, eine Lehrerin oder einen Lehrer oder eine Vertrauensperson informieren.
- Um die mit dem Smartphone gefilmte Gewalttat aufzuklären, kann man sich mit dem Video an die Polizei wenden. So kann man unter Umständen dabei helfen, dass der Fall aufgeklärt wird und die Täterinnen oder Täter bestraft werden.