Du benötigst bei bundesweit ausgerichteten Angeboten wie bei einem YouTube-Kanal eine Rundfunklizenz, wenn vier Kriterien auf dein Angebot zutreffen.
Rundfunk können Angebote wie Fernsehen, Radio und auch Streams im Internet sein. Doch nicht jeder YouTube-Kanal und nicht jeder Live-Stream werden von den Landesmedienanstalten (zum Beispiel der Landesanstalt für Medien NRW) als Rundfunk angesehen.
Deshalb braucht nicht jede Person mit Live-Stream zwingend eine Rundfunklizenz. Zulassungsfrei sind Angebote, die nicht als Rundfunk einzustufen sind. Rundfunk liegt vor, wenn ein an die Allgemeinheit gerichtetes Angebot zeitgleich entlang eines Sendeplans verbreitet und journalistisch-redaktionell gestaltet wird.
Nach dem Medienstaatsvertrag müssen für bundesweit ausgerichtete Angebote die folgenden vier Kriterien erfüllt sein, damit eine Rundfunklizenz beantragt werden muss:
Wenn du dir noch unsicher bist, ob die oben genannten Kriterien auf deinen Live-Stream zutreffen, kannst du die Landesmedienanstalt deines Bundeslandes kontaktieren. Eine Liste der Landesmedienanstalten findest du hier.
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