Frage

Sind Störsender in Schulen erlaubt?

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Antwort:

Nein, Schulen dürfen Störsender nicht einsetzen, um die Schülerinnen und Schüler vom Schummeln mit dem Smartphone abzuhalten. Störsender sorgen dafür, dass Mobilfunkgeräte nicht mehr funktionieren und unterdrücken beispielsweise auch die Notruffunktion.

Ein Störsender sorgt dafür, dass die Menschen in dessen Umkreis ihr Smartphone nicht mehr nutzen können. Er stört mittels überlagernder Funkwellen gezielt die Kommunikation der Handys mit der nächstgelegenen Basisstation. Sogar der Notruf funktioniert dann nicht mehr.

An Schulen könnten Störsender theoretisch dafür sorgen, dass Schülerinnen und Schüler bei Prüfungen nicht heimlich mit dem Smartphone nach den Lösungen im Internet suchen. Tatsächlich haben Schulen in der Vergangenheit schon Störsender eingesetzt.

Allerdings ist das verboten. Erlaubt ist der Einsatz von Störsendern nach § 91 Absatz 1 Satz 1 Telekommunikationsgesetz (TKG) nur, wenn es die Bundesnetzagentur oder andere Vorschriften erlauben. Dies trifft im Fall von Schulen nicht zu. Das hat etwa auch das Kultusministerium Baden-Württemberg in einer Stellungnahme so gesehen. Wer dennoch einen Störsender einsetzt, dem droht ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro (§ 228 Abs. 2, 7 TKG).

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