Das Urheberrecht kann man nicht abgeben. Das bedeutet: Ein Leben lang und in der Regel auch noch 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers verbleibt das Recht an dem Video bei der Urheberin oder dem Urheber.
Das heißt, du gibst YouTube nur einige Rechte in Form einer Lizenz, damit YouTube das Video auf der Plattform anzeigen und anderen zugänglich machen kann und es zum Beispiel auf anderen Webseiten eingebunden werden kann. Verletzt du jedoch selbst die Rechte einer anderen Urheberin oder eines anderen Urhebers oder verletzt du die Persönlichkeitsrechte einer Person, die in deinem Video zu sehen ist, kann YouTube das Video oder zum Beispiel auch nur den Ton sperren und so das Video verändern.