Frage

Kann YouTube mit meinem Video machen, was es will?

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Antwort:

Nein, mit dem Upload deines Videos auf YouTube bekommt YouTube lediglich Nutzungsrechte. Ohne diese Nutzungsrechte dürfte die Plattform dein Video nicht den anderen Nutzerinnen und Nutzern anzeigen. Das Urheberrecht bleibt aber bei dir.

Das Urheberrecht kann man nicht abgeben. Das bedeutet: Ein Leben lang und in der Regel auch noch 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers verbleibt das Recht an dem Video bei der Urheberin oder dem Urheber.

Das heißt, du gibst YouTube nur einige Rechte in Form einer Lizenz, damit YouTube das Video auf der Plattform anzeigen und anderen zugänglich machen kann und es zum Beispiel auf anderen Webseiten eingebunden werden kann. Verletzt du jedoch selbst die Rechte einer anderen Urheberin oder eines anderen Urhebers oder verletzt du die Persönlichkeitsrechte einer Person, die in deinem Video zu sehen ist, kann YouTube das Video oder zum Beispiel auch nur den Ton sperren und so das Video verändern.

Recht am eigenen Bild

Das Recht am eigenen Bild ist die Grundlage dafür, dass niemand ungefragt oder gegen deinen Willen Fotos von dir hochladen, benutzen oder verbreiten darf. Verletzt jemand dieses Recht und nutzt ein Bild, ohne dass du das willst, ist es wichtig, den Verstoß zu dokumentieren, die Person gegebenenfalls zu kontaktieren sowie Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Auch eine Anwältin oder ein Anwalt kann helfen, dein Recht durchzusetzen.

Du hast individuelle Fragen?

Du hast individuelle Fragen zu diesem Thema? Wir helfen dir! Schreib uns über unseren Live-Chat (werktags zwischen 9 und 21 Uhr), den WhatsApp-Messenger, das Eingabefeld auf der Startseite oder stell deine persönliche Frage per E-Mail an zebra@medienanstalt-nrw.de.

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