Durch die Datenschutzgrundverordnung hast du ein Recht zu erfahren, welche Daten ein Unternehmen von dir speichert.
In den Ländern der Europäischen Union (EU) gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Sie legt fest, dass jedem auf Nachfrage mitgeteilt werden muss, welche Daten ein Unternehmen speichert und verarbeitet. Das ist das Auskunftsrecht.
Die Auskunft muss allgemein verständlich sein und alle Informationen zur Verfügung stellen, die auf die Person des Auskunftssuchenden zurückgeführt werden können. Dazu gehören zum Beispiel Adresse, Telefonnummer oder IP-Adresse. Die Firmen haben einen Monat Zeit, um auf die Anfrage einzugehen und die Daten zu versenden.
Die Verbraucherzentrale bietet einen Musterbrief an, mit dessen Hilfe du eine Anfrage formulieren kannst.