Das gegenseitige Austauschen von Nacktbildern über das Internet wird auch Sexting genannt. Dabei müssen jedoch Regeln beachtet werden.
Beim Versenden muss zudem das Recht am eigenen Bild beachtet werden. Das heißt, dass alle Personen, die auf den Bildern zu sehen sind, vorher dem Versenden zustimmen müssen. Hat man also ein Bild bekommen, darf man es nicht ungefragt an andere Personen weiterleiten.
Es gelten außerdem besondere Regeln für Minderjährige. Sexuelle Darstellungen von Kindern unter 14 Jahren sind ausnahmslos verboten, da es sich hierbei (nach § 184b StGB) um Kinderpornografie handelt.
In jedem Fall gilt, dass niemand – unabhängig vom Alter – gezwungen, genötigt oder erpresst werden darf, Nacktbilder zu versenden.
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