Beim Versenden von Bildern oder Videos in Messengern erhalten die Empfängerinnen oder Empfänger die Bild- oder Videodateien auf ihr Smartphone.
Theoretisch können sie damit machen, was sie wollen – auch wenn sie sich dabei natürlich an das gesetzlich verankerte Recht am eigenen Bild halten müssen.
- Technisch kann allerdings nicht verhindert werden, dass die Empfängerinnen oder Empfänger volle Kontrolle über die Aufnahmen bekommen. Eine Ausnahme bilden nur Messenger, bei denen sich verschickte Aufnahmen nach dem Anschauen sofort selbst vernichten, wie zum Beispiel bei Snapchat. Doch auch dort können die Empfängerinnen und Empfänger die Aufnahmen in Form eines Screenshots auf ihrem Endgerät speichern.
- Das bedeutet, dass du selbst sehr vorsichtig sein musst, wem du Bilder und Videos von dir anvertraust. Gerade dann, wenn du eine Aufnahme in einer Gruppe teilst. Weise deine Kontakte sicherheitshalber darauf hin, dass sie die Aufnahme nur mit deiner Erlaubnis weiterverbreiten dürfen.
- Haben andere ein Foto oder Video von dir gemacht und verschicken sie dieses in Messengern, gilt auch dann das Recht am eigenen Bild. Du kannst von ihnen also verlangen, dass sie die Aufnahme löschen. Du kannst auch einfordern, dass sie den Personen, denen sie die Bilder oder Videos zugeschickt haben, sagen, dass auch diese die Dateien löschen sollen. Wenn sie deiner Aufforderung nicht nachkommen, hast du gegebenenfalls Anspruch auf Unterlassung. Diese kann zivilrechtlich durchgesetzt werden.
Wenn du mit deinen Forderungen keinen Erfolg hast, kannst du dich auch an die Polizei wenden.