Frage

Dürfen Lehrerinnen und Lehrer in sozialen Netzwerken mit Schülerinnen oder Schülern befreundet sein?

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Antwort:

Dafür gibt es keine einheitliche Regelung, dies ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich

In NRW beispielsweise dürfen Lehrerinnen und Lehrer mit Schülerinnen und Schülern befreundet sein, allerdings wird zur Eigenverantwortung aufgerufen. Einige andere Bundesländer lehnen den Kontakt in sozialen Netzwerken zwischen dem Lehrpersonal und Schülerinnen und Schülern komplett ab.

Generell gilt, dass keine schulischen Dinge über die sozialen Netzwerke geklärt werden dürfen. Das heißt für Lehrerinnen und Lehrer, dass auch die dienstliche Kommunikation mit Kolleginnen und Kollegen nicht darüber laufen darf. Die sozialen Netzwerke sind ausschließlich privat zu nutzen. Dies liegt daran, dass soziale Netzwerke privatwirtschaftlich verwaltet werden und dadurch die Datensicherheit umstritten ist – insbesondere bei Diensten, die ihre Server im Ausland haben und damit nicht den deutschen Datenschutzregeln unterliegen.
Für beide Seiten gilt jedoch stets, die richtigen Privatsphäre-Einstellungen zu nutzen.

Im direkten Gespräch kannst du mit deinem Kind über die Themen Privatsphäre-Einstellungen und Datenschutz sprechen. Zeige auf, worauf dein Kind achten sollte, welche Risiken es gibt und welche Lösungen du dementsprechend vorschlägst.

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