Frage

Darf ich eigene Musik-Coverversionen bei YouTube hochladen?

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Antwort:

Es kommt darauf an: Manches ist mit dem bestehenden Vertrag zwischen der GEMA und YouTube abgedeckt. Andere Cover verstoßen gegen Urheberrechte.

An den Songs, die du interpretierst, bestehen Urheberrechte.

Diese verletzt du normalerweise, wenn du einfach ein fremdes Lied ohne Erlaubnis des Urhebers nachsingst und das im Internet öffentlich zugänglich machst. Es drohen zivilrechtliche Abmahnungen.

Nun ist YouTube aber eine Besonderheit. Der Dienst bezieht bereits seit einigen Jahren Lizenzen von der Musik-Verwertungsgesellschaft GEMA. Soweit bekannt, erlauben diese es Nutzerinnen und Nutzern, Eins-zu-eins-Cover von Liedern hochzuladen.

Du musst das Lied also in etwa so nachsingen, wie vom Urheber erdacht. Möchtest du das Lied aber neu interpretieren, ist das von der Lizenz eher nicht abgedeckt, weil das in der Regel eine Bearbeitung darstellt.

Nach der EU-Urheberrechtsreform, die in Deutschland jetzt umgesetzt wurde, sind neben YouTube übrigens auch Anbieter wie Facebook, Instagram und TikTok sogar gesetzlich verpflichtet, zu versuchen, Lizenzen für alle möglichen Inhalte zu erhalten. Auch das passiert in der Regel über die GEMA.

In all diesen Fällen besteht aber ein Problem: Nicht alle Künstler sind bei der GEMA oder erteilen alternativ individuell Lizenzen an die großen Social-Media-Dienste. Daher kannst du mit dem Song, den du singen willst, trotzdem Urheberrechte verletzen – es sei denn, du kannst dich auf eine gesetzliche Ausnahme des Urheberrechts berufen.

Unklar ist aktuell, ob und wann veränderte Musikstücke unter die neue Erlaubnis der Pastiche fallen können, wonach Remixes erlaubt sein sollen. Hierzu gibt es noch keine Rechtsprechung. Zwar setzt du dich bei einer Coverversion kreativ mit dem Original auseinander, was eine Voraussetzung der Pastiche sein soll.

Eine pauschale Erlaubnis zur Veröffentlichung von Musik-Remixes ergibt sich daraus aber nicht, sagen einige Juristen. Schlussendlich ist wohl ein Abwägen im Einzelfall notwendig. Daher besteht hier aktuell zu viel Rechtsunsicherheit, als dass man sich darauf verlassen könnte.

Besser ist es, du setzt hier weiterhin auf eine Erlaubnis des Urhebers. Hast du diese nicht, könnte es entweder passieren, dass das Video direkt beim Uploaden von einem Filtersystem (zum Beispiel Content-ID bei YouTube) geblockt wird. Alternativ kann es auch später gesperrt werden.

Im schlimmsten Fall sanktioniert dich YouTube und/oder du kassierst eine Abmahnung vom Rechteinhaber. Allerdings verzichten viele Plattenfirmen und Rechteinhaber inzwischen darauf, gegen einfache Coverversionen von Fans vorzugehen. Verlassen kann man sich darauf aber nicht.

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