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Sendezeit Begrenzung

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Im Rundfunk gibt es Sendezeit-Begrenzungen, um den Jugendschutz zu garantieren. Sendungen, die zum Beispiel für Kinder unter 12 Jahren nicht geeignet sind, dürfen erst nach 20 Uhr ausgestrahlt werden, Sendungen, die für unter 16-Jährige nicht geeignet sind, erst ab 22 Uhr, ausschließlich für Volljährige geeignete Sendungen erst ab 23 Uhr.

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