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Das Herunterladen von YouTube-Videos für den privaten Gebrauch ist rein rechtlich gesehen erlaubt. Aus rechtlicher Sicht erstellst du damit eine private Kopie. Du darfst den Inhalt jedoch nicht weiterverbreiten. YouTube untersagt in seinen AGB allerdings das Herunterladen von Videos.
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Zu den nicht erlaubten Inhalten im Netz zählen zum Beispiel gewaltverherrlichende Darstellungen oder Kinderpornografie. Außerdem sind unter anderem Rassenhass und das Leugnen des Holocausts sowie kriegsverherrlichende Inhalte verboten.
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Grundsätzlich gilt: Beiträge, für die eine Gegenleistung erhalten wurde oder denen eine Vereinbarung/Kooperation zugrunde liegt, müssen als Werbung gekennzeichnet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich beim Auftraggeber um eine Privatperson oder eine Person des öffentlichen Lebens handelt. Ansonsten handelt es sich um Schleichwerbung.
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