Barrierefreiheit

ZEBRA ist bemüht, ihren Webauftritt im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.fragzebra.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen und dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen vollständig vereinbar.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 26. Juli 2021 erstellt.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 15.04.2021 von der Agentur argutus durchgeführten BITV-Selbstbewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 09.09.2021 aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Seite aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür die nachfolgende E-Mail Adresse: zebra@medienanstalt-nrw.de

Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden der E-Mail die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten an ZEBRA übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Beachten Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise Datenschutz - ZEBRA (fragzebra.de)

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

ZEBRA

Landesanstalt für Medien NRW

Postfach 10 34 43

40025 Düsseldorf

Telefon: 0211 77007 182

Mail: zebra@medienanstalt-nrw.de

Durchsetzungsverfahren/Schlichtungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Die Kontaktdaten der Ombudsstelle lauten:

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes NRW

bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen

Fürstenwall 25 40219 Düsseldorf

Telefon: + 49 211 855-3451

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik.