Frage

Wo finde ich Hilfe, wenn mein Kind in Minecraft belästigt wird?

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Antwort:

Auf öffentlichen Servern können Jugendliche mit fremden Spielerinnen und Spielern in Kontakt kommen. Da diese anonym auftreten können, besteht die Gefahr, dass es auch zu Belästigungen kommen kann. Nicht immer gibt es die Möglichkeit, Personen zu blockieren oder zu melden.

Die Kontaktaufnahme durch Fremde auf Minecraft-Servern ist gerade dann problematisch, wenn nebenbei noch ein Sprachdienst, zum Beispiel über TeamSpeak oder Discord, angeboten wird, in dem sich die Spielenden unterhalten können.

Jugendliche sollten sich daher Server aussuchen, auf denen es die Möglichkeit gibt, solche Probleme zu melden oder andere Spielerinnen und Spieler zu sperren. Zudem sollten sie Fremden keine persönlichen Informationen verraten.

Wenn dein Kind sich an dich wendet, weil es in Minecraft belästigt wird, ist es wichtig, dass du es ernst nimmst. Viele Kinder und Jugendliche schämen sich sehr, wenn sie Opfer solcher Attacken geworden sind. Dass dein Kind dir davon erzählt, ist auch ein Vertrauensbeweis.


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Es gibt mehrere Dinge, die du jetzt unternehmen kannst:

  • Beweise sichern: Um die Belästigung später zur Anzeige zu bringen, brauchst du Beweise. Sichere also belästigende Kommentare oder Nachrichten mit einem Screenshot.
  • Melden: Meldet den betreffenden Account, wenn es in dem Server möglich ist, den dein Kind nutzt.
  • Blockieren: Außerdem solltet ihr, wenn möglich, gemeinsam die Person auf dem Server und eventuell im parallel genutzten Chat blockieren, um eine weitere Kontaktaufnahme zu verhindern.
  • Den Server verlassen: Wenn dein Kind einen Server nutzt, auf dem Personen sind, die bei deinem Kind unangenehme Gefühle auslösen oder die sich übergriffig verhalten, kann dein Kind diesen Server auch verlassen, bei anderen Personen an einem Spiel teilnehmen oder das Spiel nur lokal auf dem Computer nutzen.
  • Beschwerdestellen im Internet: Auf www.jugendschutz.net und www.internet-beschwerdestelle.de kannst du online Beschwerde einreichen.
  • Anzeige bei der Polizei: Cybergrooming ist nach §§ 176a und 176b StGB strafbar und kann somit zur Anzeige gebracht werden. Dafür sind Beweise zwingend notwendig, daher solltet ihr unbedingt Beweise sichern. Seit Januar 2020 ist bereits der Versuch strafbar, Kinder mit einer Missbrauchsabsicht zu kontaktieren.

Weitere hilfreiche Links findest du hier:

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