Frage

Wie steht es mit dem Urheberrecht beim Filesharing?

Ausrufezeichen Illustration

Antwort:

Die Nutzung von Tauschbörsen ist in der Regel rechtswidrig und kann teuer abgemahnt werden.

Die Nutzung von Tauschbörsen, um sich darüber Filme oder Musik herunterzuladen, ist in der Regel nicht legal.

Denn beim Filesharing in den sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerken werden meist Musikstücke oder Filme aus illegalen Quellen direkt zwischen privaten Computern getauscht.

Das bedeutet für dich: Bei jedem vermeintlich privaten Download lädst du gleichzeitig urheberrechtlich geschütztes Material wieder hoch – und wirst damit zum öffentlichen Anbieter von urheberrechtsverletzendem Material.

Damit verletzt du nicht nur in erheblichem Maße das Urheberrecht, sondern richtest auch einen großen wirtschaftlichen Schaden bei den Rechteinhabern an. Sie haben deswegen ein großes Interesse daran, dich ausfindig zu machen und sich den Schaden ersetzen zu lassen, den du mit dem Hochladen ihrer Inhalte verursacht hast.

Es kann also sein, dass du nach der Nutzung einer Tauschbörse eine Abmahnung von ihnen bekommst. Wenn du darauf nicht reagierst, droht eine Klage.

Falls du lieber ganz sicher sein möchtest, solltest du dich auf legale Downloadportale und legale Streamingdienste beschränken.


Hier findest du weitere Informationen:

DIR FEHLT NOCH ETWAS?

Wir helfen dir sehr gerne persönlich weiter, denn dafür ist ZEBRA da! Schreib uns über unseren Live-Chat (werktags zwischen 9 und 21 Uhr), den WhatsApp-Messenger, das Eingabefeld auf der Startseite oder stell deine persönliche Frage per E-Mail an zebra@medienanstalt-nrw.de.

Hearts Illustration

War diese Antwort hilfreich?