Cybergrooming ist eine Straftat und kann nach §§ 176a und 176b StGB mit einer Gefängnisstrafe bestraft werden.
Cybergrooming ist nach §§ 176a und 176b StGB (Strafgesetzbuch) als besondere Begehungsform des sexuellen Missbrauchs von Kindern strafbar.
Wird die Täterin oder der Täter überführt, droht ihr oder ihm eine Freiheitsstrafe zwischen 3 Monaten und 5 Jahren.