Cybergrooming ist eine Straftat und kann nach §§ 176a und 176b StGB mit einer Gefängnisstrafe bestraft werden.
Cybergrooming ist nach §§ 176a und 176b StGB (Strafgesetzbuch) als besondere Begehungsform des sexuellen Missbrauchs von Kindern strafbar.
Nimmt man den Strafrahmen der beiden Paragrafen zusammen, kann eine Freiheitsstrafe zwischen 3 Monaten und 10 Jahren drohen (§176a StGB spricht von 6 Monaten bis 10 Jahren, § 176b spricht von 3 Monaten bis 5 Jahren).