Nimm dein Kind unbedingt ernst, wenn es mit solch einem Anliegen zu dir kommt.
Viele Kinder und Jugendliche schämen sich sehr, wenn sie Opfer derartiger Attacken geworden sind.
Es gibt mehrere Dinge, die du jetzt unternehmen kannst:
- Beweise sichern: Um die Belästigung zur Anzeige zu bringen, brauchst du Beweise. Sichere also Belästigungssituationen, also den Nachrichtenverlauf, mit Screenshots oder Bildschirmfotos.
- Melden und blockieren: Melde den betreffenden Account unbedingt an die Betreiberinnen und Betreiber des Messengers, wenn es diese Möglichkeit gibt. Bei WhatsApp werden Accounts, die häufig gemeldet werden, gesperrt. In Signal und Telegram gibt es eine solche Funktion leider nicht. In jedem Fall solltet ihr die Person gemeinsam blockieren, um eine weitere Kontaktaufnahme zu verhindern.
- Beschwerdestellen im Internet: Auf jugendschutz.net und internet-beschwerdestelle.de kannst du online Beschwerde einreichen.
- Anzeige bei der Polizei: Cybergrooming ist nach §§ 176a und 176b StGB strafbar und kann somit zur Anzeige gebracht werden. Dafür sind Beweise zwingend notwendig, daher unbedingt Beweise sichern. Seit Januar 2020 ist sogar der Versuch strafbar, Minderjährige mit einer Missbrauchsabsicht zu kontaktieren.
- Privatsphäre-Einstellungen: Die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme durch Fremde können in den Einstellungen eingeschränkt werden.
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