Frage

Was kann ich tun, wenn mein Kind bei TikTok belästigt wird?

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Antwort:

Bei TikTok kannst du mit deinem Kind gemeinsam Personen sperren, damit sie dein Kind nicht mehr kontaktieren können. Zum anderen kannst du ein Profil, einen unangemessenen Kommentar oder eine belästigende Nachricht melden. Mit dem begleitendenModus kannst du dein Kind umfangreicher schützen.

Wenn dein Kind sich an dich wendet, weil es in TikTok belästigt wird, ist es wichtig, dass du es ernst nimmst.

Viele Kinder und Jugendliche schämen sich sehr, wenn sie Opfer solcher Attacken geworden sind. Dass dein Kind dir davon erzählt, ist auch ein Vertrauensbeweis. Du solltest deinem Kind nicht die Schuld dafür geben und ihm keine Vorwürfe machen. Vermittle dem Kind, dass du die richtige Ansprechperson bist und ihm hilfst. Dafür ist es wichtig, das Vertrauen des Kindes auch schon im Vorhinein zu fördern und Interesse an seiner Mediennutzung zu zeigen.

Es gibt mehrere Dinge, die du jetzt unternehmen kannst:

  • Beweise sichern: Um die Belästigung später zur Anzeige zu bringen, brauchst du Beweise. Sichere also belästigende Kommentare oder Nachrichten mit einem Screenshot.
  • Melden: Melde den betreffenden Account unbedingt bei TikTok. Das kannst du folgendermaßen tun: Wenn dein Kind eine belästigende Nachricht bekommen hat, könnt ihr diese anklicken, gedrückt halten und dann „Melden“ auswählen. Bei einem Kommentar könnt ihr diesen ebenfalls gedrückt halten und anschließend „Melden“ auswählen. Wollt ihr ein ganzes Profil melden, klickt in einem Profil oben rechts auf die drei Punkte und wählt „Melden“. In allen drei Fällen müsst ihr anschließend auswählen, warum ihr melden möchtet. Wählt hierbei den entsprechenden Grund aus. Das kann je nach Situation zum Beispiel der Punkt „Pornografie und Nacktheit“ oder „Belästigung oder Mobbing“ sein.
  • Sperren: Außerdem solltet ihr gemeinsam die Person sperren, um eine weitere Kontaktaufnahme zu verhindern. Das geht im Profil oder im Chatverlauf ebenfalls über die drei Punkte oben rechts.
  • Beschwerdestellen im Internet: Auf jugendschutz.net und internet-beschwerdestelle.de kannst du online Beschwerde einreichen.
  • Anzeige bei der Polizei: Cybergrooming ist nach §§ 176a und 176b StGB strafbar und kann somit zur Anzeige gebracht werden. Dafür sind Beweise zwingend notwendig, daher solltet ihr unbedingt Beweise sichern. Seit Januar 2020 ist bereits der Versuch strafbar, Kinder mit einer Missbrauchsabsicht zu kontaktieren.
  • Privatsphäre und begleitender Modus: Um in Zukunft Belästigungssituationen durch Fremde zu vermeiden, können in TikTok Einstellungen dazu vorgenommen werden, wer deinem Kind Direktnachrichten senden kann und wer die Videos deines Kindes kommentieren darf. Es ist auch möglich, Kommentare und Direktnachrichten zu deaktivieren. Mit dem begleiteten Modus können Eltern Schutz-Einstellungen vornehmen, die Kinder nicht ändern können. Wie man die Privatsphäre am besten einstellt und wie Eltern den begleiteten Modus in TikTok einrichten können, wird auf der Seite medien-kindersicher.de erklärt.

Tipp: In TikTok können Profile von Nutzerinnen und Nutzern unter 16 Jahren, die bei der Anmeldung ihr richtiges Geburtsdatum angegeben haben, nicht mittels Privatnachricht kontaktiert werden und auch keine Kommentare von Fremden erhalten. Es ist daher sinnvoll, das Profil von vornherein mit dem richtigen Geburtsdatum anzulegen.

Mehr Informationen zu diesem Thema findest du hier:

Was versteht man unter Cybermobbing?

Allgemein gesagt umfasst Mobbing wiederholende oder regelmäßige Formen psychischer Gewalt von einer Person oder einer Gruppe von Menschen gegenüber einer anderen Person. Durch das Internet, Smartphones und soziale Netzwerke geschieht Mobbing auch im digitalen Bereich und wird dann Cybermobbing genannt. Cybermobbing umfasst eine Vielzahl möglicher Taten, z.B. Belästigung, Identitätsdiebstahl oder das Aufstellen und Verbreiten falscher Behauptungen. Eine zusätzliche Gefahr an Cybermobbing ist, dass die Täterinnen und Täter ihre Opfer rund um die Uhr belästigen können.

Du hast individuelle Fragen?

Du hast individuelle Fragen zu diesem Thema? Wir helfen dir! Schreib uns über unseren Live-Chat (werktags zwischen 9 und 21 Uhr), den WhatsApp-Messenger, das Eingabefeld auf der Startseite oder stell deine persönliche Frage per E-Mail an zebra@medienanstalt-nrw.de.

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