Wenn dein Kind sich an dich wendet, weil es bei Signal belästigt wird, ist es wichtig, dass du es ernst nimmst.
Viele Kinder und Jugendliche schämen sich sehr, wenn sie Opfer solcher Attacken geworden sind. Dass dein Kind dir davon erzählt, ist auch ein Vertrauensbeweis. Du solltest deinem Kind nicht die Schuld dafür geben und ihm keine Vorwürfe machen.
Vermittle dem Kind, dass du die richtige Ansprechperson bist und ihm hilfst. Dafür ist es wichtig, das Vertrauen des Kindes auch schon im Vorhinein zu fördern und Interesse an seiner Mediennutzung zu zeigen.
Es gibt mehrere Dinge, die du jetzt unternehmen kannst:
Anzeige bei der Polizei: Cybergrooming ist nach §§ 176a und 176b StGB strafbar und kann somit zur Anzeige gebracht werden. Dafür sind Beweise zwingend notwendig, daher solltet ihr unbedingt Beweise sichern. Seit Januar 2020 ist bereits der Versuch strafbar, Minderjährige mit einer Missbrauchsabsicht zu kontaktieren.
Jede Nutzerin und jeder Nutzer kann selbst etwas dafür tun, um die eigene Sicherheit im Internet zu erhöhen. Wir haben bei ZEBRA einige Antworten auf die wichtigsten Fragen gesammelt.
Wer im Internet aktiv ist – ganz gleich ob bei der Recherche von Informationen, als Nutzerin und Nutzer sozialer Medien oder als Betreiberin und Betreiber einer Website –, muss sich an bestimmte Regeln halten. Wir geben dir bei ZEBRA den Überblick über die Gesetze und Bestimmungen, die du kennen solltest.