Frage

Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht

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Antwort:

Werden Persönlichkeitsrechte verletzt, können bei Geschädigten gegebenenfalls einige Ansprüche bestehen. Zum Beispiel Ansprüche auf Unterlassung, Widerruf, finanzielle Ausgleiche oder auf Berichtigung. Dir können Abmahnungen oder Klagen drohen.

Solltest du Persönlichkeitsrechte verletzen, können sich Betroffene Hilfe bei einem Anwalt beziehungsweise der Polizei suchen. Diese können helfen, deine Identität auszumachen, falls du diese im Internet verschleiert hast. Meist folgt darauf eine Abmahnung. In diesem Schreiben eines Anwalts wirst du zur Unterlassung aufgefordert und musst unterschreiben, dass Konsequenzen drohen, wenn du die Persönlichkeitsrechtsverletzung wiederholen solltest. Geschieht dies, kommt es in der Regel zu einer Klage.

Dabei sind folgende Ansprüche durchsetzbar:

Unterlassungsanspruch: Ähnliche Handlungen, die gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen, dürfen sich nicht wiederholen.

Anspruch auf Widerruf/Berichtigung/Ergänzung: Solltest du Lügen über eine Person verbreitet haben, die ihr schaden können, kann verlangt werden, dass du diese Aussagen widerrufst oder berichtigst. Oder du musst diese um wichtige Aspekte ergänzen, wenn du Inhalte zuvor aus dem Zusammenhang gerissen hast und diese somit einen anderen Sinn ergaben.

Schadensersatzanspruch: Dieser Anspruch besteht nur, wenn eine Persönlichkeitsrechtsverletzung vorliegt und dadurch ein materieller Schaden entstanden ist, der entschädigt werden kann. Dieser Anspruch soll vor allem zur Abschreckung dienen, um etwaigen Zahlungen zu entgehen.

Anspruch auf Geldentschädigung: Auch Schäden, die sich nicht in Geld bemessen lassen, können geltend gemacht werden – jedoch nur, wenn es sich um einen schweren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte eines anderen handelt. Eine Rolle spielen dabei dein Beweggrund, die Bedeutung und Tragweite der Verletzung sowie der Verschuldensgrad.

Anspruch auf Herausgabe oder Bereicherungsanspruch: Dieser Anspruch besteht zum Beispiel, wenn du Bilder von Prominenten zu Werbezwecken missbraucht hast.

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