Frage

Retuschierte Bilder in Deutschland kennzeichnen?

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Antwort:

In anderen Ländern wie Norwegen und Frankreich gibt es bereits Regelungen, nach denen retuschierte Bilder gekennzeichnet werden müssen, um deren Einwirken auf das Selbstbild Jugendlicher zu verringern. Retuschierte Bilder müssen in Deutschland allerdings nicht gekennzeichnet werden.

Retuschierte Werbebilder müssen in Frankreich seit 2017, in Norwegen seit 2021 als solche gekennzeichnet werden. In Deutschland gibt es bisher keine entsprechende Regelung.

Es geht in diesen Regularien darum, erkennbar zu machen, wenn die Körperform, die Größe oder die Haut durch Retusche oder sonstige Manipulation verändert wurde. In Norwegen gibt es einen Begriff, der beschreibt, dass solche Bilder in den Medien Druck auf (junge) Menschen ausüben, schön zu sein. Dieses verzerrte Idealbild, dem niemand entsprechen kann, nennt man in Norwegen Körperdruck (norwegisch: kroppspress). Um die Auswirkungen auf das Selbstbild von Jugendlichen zu verringern, wurden sowohl in Frankreich als auch in Norwegen entsprechende Gesetze erlassen.

Eine Kennzeichnungspflicht für Bearbeitungen von Bildern gibt es in Deutschland nicht. Geregelt ist jedoch, dass klar erkennbar sein muss, ob es sich bei diesen Bildern um Werbung handelt. Grundsätzlich gilt: Beiträge, für die eine Gegenleistung erbracht wurde oder denen eine Vereinbarung/Kooperation zugrunde liegt, müssen als Werbung gekennzeichnet werden. Wie Werbung gekennzeichnet werden muss, kannst du auf der Seite der Medienanstalten nachlesen.

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