Frage

Ist politische Werbung verboten?

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Antwort:

In Fernsehen, Radio und vergleichbaren Angeboten im Netz ist politische Werbung grundsätzlich verboten. Zudem darf politische Werbung in anderen Online-Medien gesetzliche Regelungen nicht verletzen. Wahlwerbung ist vor Bundestags- und Europaparlamentswahlen erlaubt, unterliegt allerdings Regeln.

Werbung politischer, weltanschaulicher oder religiöser Art ist im Fernsehen, im Radio und auch in vergleichbaren Telemedienangeboten, den sogenannten rundfunkähnlichen Telemedien, grundsätzlich verboten.

Hierzu zählen in der Regel beispielsweise auch YouTube-Kanäle oder Podcasts. In anderen Online-Medien unterliegt politische Werbung den geltenden Gesetzen. So muss sie zum Beispiel auf Webseiten besonders gekennzeichnet sein und den Auftraggeber erkennen lassen.

Werbung politischer Art sind Inhalte Dritter, die zur Darstellung oder im Interesse parteipolitischer, gesellschaftspolitischer, sozialpolitischer oder vergleichbarer Ziele verbreitet werden. Als Werbung politischer Art gelten auch redaktionelle Inhalte des Anbieters, die im Auftrag oder im Interesse eines Dritten, Einzelner oder gesellschaftlicher Gruppen verbreitet werden, um auf die politische Meinungsbildung einzuwirken.

Parteipolitische Wahlwerbung ist jedoch vor Bundestags- und Europaparlamentswahlen erlaubt und zudem durch das Grundgesetz geschützt. Diese unterliegt jedoch sehr genauen Regeln, die unter anderem eine gerechte Sendezeitverteilung auf die wählbaren Parteien einschließt.

Darüber hinaus unterliegt auch die Wahlwerbung, beispielweise im Fernsehen oder Radio, per Post, E-Mail oder Telefon, den für das jeweilige Medium geltenden Gesetzen. Für Online-Medien gilt: Politische Werbung muss sich vom redaktionellen Inhalt unterscheiden lassen und daher den gesetzlichen Vorgaben entsprechend gekennzeichnet sein.

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