Frage

Dürfen Menschen mich in der Stadt für eine Umfrage filmen?

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Antwort:

Die befragten Menschen dürfen nur gefilmt werden, wenn sie damit auch einverstanden sind. Es reicht aber auch, wenn die Person explizit in die Kamera spricht und dadurch zeigt, dass sie gefilmt werden möchte.

Das Persönlichkeitsrecht schützt grundsätzlich davor, mit Ton und Bild gefilmt zu werden. Zudem sind Tonaufnahmen ohne vorherige Einwilligung strafbar. All dies gilt aber nicht, wenn die Gefilmten vorher eingewilligt haben. Grundsätzlich reicht es dafür, explizit in die Kamera zu sprechen und dadurch zu zeigen, dass man gefilmt werden möchte.

Personen im Hintergrund, die zufällig über die Straße laufen, dürfen übrigens auch ohne deren Einverständnis erkennbar sein, wenn sie nicht in den Vordergrund gezoomt werden. Was sie sprechen, darf aber nicht zu hören sein.

Damit die Aufnahmen auch verbreitet beziehungsweise veröffentlicht werden dürfen, muss ich die gefilmte Person zusätzlich vorab darüber informieren, wo und zu welchen Zwecken die Aufnahmen veröffentlicht werden. Wenn die Person damit einverstanden ist, gibt es auch keine Probleme mit dem Recht am eigenen Bild. Filmemacherinnen und Filmemacher lassen sich solche Einwilligungen häufig schriftlich geben, um auf der sicheren Seite zu sein.

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