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Technischer Jugendmedienschutz

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Laut Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) dürfen entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte Minderjährigen der jeweiligen Altersstufe nur unter bestimmten Voraussetzungen zugänglich gemacht werden. Technische Mittel und Jugendschutz-Software können helfen, Minderjährige vor solchen Inhalten zu schützen.

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