Stalking ist schon seit einigen Jahren strafbar – auch wenn die Täter ihre Opfer online belästigen. Aktuell wurde das Gesetz aber noch einmal konkretisiert und es wurden spezifische Fälle des Cyberstalking mit aufgenommen – zum Beispiel, sich in fremde Konten einzuhacken, Fotos des Opfers zu verbreiten oder unter dem Namen des Opfers kompromittierende Dinge zu äußern.
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