Artikel 2 des Grundgesetzes ist Grundlage für das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Demnach ist es jedem Menschen erlaubt, selbst zu entscheiden, ob er sein Leben in die Öffentlichkeit tragen möchte und wie er sich anderen gegenüber darstellt. Dazu gehört das Recht am eigenen Bild und am gesprochenen Wort. Die Persönlichkeitsrechte gelten grundsätzlich auch für Kinder und Jugendliche.
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