Hast du dich in einem Chat schon einmal unwohl gefühlt, weil dir jemand komische Sachen schreibt? Wurdest du schon einmal aufgefordert, Nacktfotos von dir zu schicken? Oder hat jemand versucht, dich zu einem Treffen zu überreden? Dann kann es sein, dass du Cybergrooming erlebt hast.
Die von dir angegebenen Infos helfen der Staatsanwaltschaft und der Polizei, die verdächtige Person zu ermitteln. Alle Angaben sind freiwillig.
Über Cybergrooming
Bei Cybergrooming werden Kinder (Personen unter 14 Jahren) von meistens Erwachsenen im Internet angesprochen, um sie in sexualisierte Gespräche zu verwickeln oder sie für solche Handlungen zu missbrauchen. Dabei geben sich die Erwachsenen häufig als Kinder oder Jugendliche aus. Wenn dir etwas komisch vorkommt, dir jemand Angst macht oder dich unter Druck setzt, dann vertraue dich jemandem an. Sprich am besten mit deinen Eltern oder einem anderen Erwachsenen darüber, beispielsweise in der Schule.
Auch wenn du bereits Fotos oder Videos von dir verschickt hast – dich trifft keine Schuld und dafür musst du dich nicht schämen! Wenn dein Chatpartner dich belästigt, mache einen Screenshot von dem Gespräch, bevor du das Profil blockierst. Cybergrooming ist eine Form des sexuellen Missbrauchs von Kindern (§ 176a und § 176b StGB).
Hier bei ZEBRA findest du eine Möglichkeit Cybergrooming direkt zu melden. Füll dafür die Felder weiter unten aus. Nach Prüfung deiner Angaben durch die Landesanstalt für Medien NRW leiten wir deinen Fall, sofern sich der Verdacht einer Cybergrooming-Straftat begründet hat, an die ZAC NRW weiter. Lies dir im Vorfeld auch gerne unsere FAQs zum Meldeformular durch.
Dein Chatpartner belästigt dich und möchte sich mit dir treffen? Wende dich im Notfall am besten umgehend an die Polizei (110).
Du bist nicht selbst betroffen, aber möchtest dich und andere über Cybergrooming informieren? Hier sind verschiedene Links und Materialien: Handout für pädagogische Fachkräfte zu Cybergrooming melden und Informationen der Landesanstalt für Medien NRW.