Frage

Wie müssen Influencer Werbung kennzeichnen?

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Antwort:

Werbung muss, bei Erhalt einer Gegenleistung oder wenn die Darstellung an Bedingungen geknüpft ist, deutlich als solche erkennbar sein. Klarheit, wie die Kennzeichnung je nach Medienform gestaltet werden muss, schafft ein Leitfaden der Medienanstalten.

Zeigen Influencer im Netz Produkte aus eigener Motivation und ohne kommerziellen Anreiz Dritter, müssen sie den Beitrag nicht als Werbung kennzeichnen.

Wenn Influencer allerdings Produkte bewerben und dafür eine Gegenleistung bekommen oder die Darstellung des Produkts an Vereinbarungen oder Bedingungen geknüpft ist, müssen sie den Beitrag als Werbung kennzeichnen. Im Detail sollten Influencer sich dann an folgende Regeln halten:

  • In Videos: Spielt das beworbene Produkt die Hauptrolle, sollte im Video als Dauereinblendung oder während der Werbesequenz deutlich lesbar „Werbevideo“ oder „Werbung“ stehen. Spielt das beworbene Produkt nur eine Nebenrolle, sollte zu Beginn des Videos „Unterstützt durch Produktplatzierung“ oder „Unterstützt durch <Produktname>“ eingeblendet werden. Wenn mehrere Produkte vorkommen, sollte klar erkennbar sein, welche davon Werbung darstellen.
  • Bei Bild- und Textbeiträgen (zum Beispiel Postings bei Instagram): Enthält ein Posting Werbung, muss zu Beginn des Beitrags deutlich lesbar das Wort „Werbung“ oder „Anzeige“ stehen.
  • In Audio-Beiträgen (zum Beispiel Podcasts): Spielt das beworbene Produkt die Hauptrolle, sollte zu Beginn der Sequenz „Werbung“ gesagt werden oder ein Jingle kommen, der nur für die Ankündigung von Werbung verwendet wird. Spielt das beworbene Produkt nur eine Nebenrolle, sollte zu Beginn des Beitrags „Unterstützt durch Produktplatzierung“ oder „Unterstützt durch <Produktname>“ angesagt werden. Das Ende eines Werbeblocks sollte ebenfalls klar erkennbar sein.
  • Affiliate-Links: Affiliate-Links müssen immer mit einem Sternchen (Symbol: * ) markiert werden. In der Nähe des Links muss dann beginnend mit dem Sternchen-Symbol eine verständliche Erklärung folgen, was Affiliate-Links sind.
  • Werbliche Links und Rabattcodes: Hierbei muss immer in unmittelbarer Nähe des Codes oder Links das Wort „Werbung“ oder „Anzeige“ stehen.

Unterstützt ein Unternehmen Inhalte finanziell, ohne dabei Gegenstand der Inhalte zu sein, sollte darauf zu Beginn in Audio- und Videobeiträgen sowie vor und nach Werbeunterbrechungen und an deren Ende darauf hingewiesen werden (Sponsoring).

Alle Regelungen im Detail kannst du im Leitfaden der Medienanstalten zur Werbekennzeichnung bei Online-Medien nachlesen.

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