Frage

Wenn ich ein Bild über WhatsApp teile, ist es dann eine Veröffentlichung?

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Antwort:

Diese Frage ist juristisch nicht vollständig geklärt. In jedem Fall solltest du das Recht am eigenen Bild beachten. Um auf Nummer sicher zu gehen, solltest du auf WhatsApp zudem auch das Urheberrecht beachten.

Es ist für Menschen außerhalb eines Chats schwer einschätzbar, ob in diesem Chat Bilder oder Informationen veröffentlicht beziehungsweise geteilt werden, an denen dir keine Rechte zustehen. Dennoch ist rechtlich nicht eindeutig geklärt, ob es sich zum Beispiel um eine Urheberrechtsverletzung handelt, wenn man Bilder anderer Fotografinnen und Fotografen in einer WhatsApp-Gruppe teilt. Daher solltest du diese Rechte beachten, um langwierigen und teuren gerichtlichen Prozessen zu entgehen.

Frage daher stets die Personen, die auf den Bildern zu erkennen sind (Recht am eigenen Bild), sowie die Fotografinnen und Fotografen der Bilder (Urheberrecht), bevor du diese veröffentlichst oder teilst. So kannst du für dich auf Nummer sicher gehen.

Recht am eigenen Bild

Das Recht am eigenen Bild ist die Grundlage dafür, dass niemand ungefragt oder gegen deinen Willen Fotos von dir hochladen, benutzen oder verbreiten darf. Verletzt jemand dieses Recht und nutzt ein Bild, ohne dass du das willst, ist es wichtig, den Verstoß zu dokumentieren, die Person gegebenenfalls zu kontaktieren sowie Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Auch eine Anwältin oder ein Anwalt kann helfen, dein Recht durchzusetzen.

Du hast individuelle Fragen?

Du hast individuelle Fragen zu diesem Thema? Wir helfen dir! Schreib uns über unseren Live-Chat (werktags zwischen 9 und 21 Uhr), den WhatsApp-Messenger, das Eingabefeld auf der Startseite oder stell deine persönliche Frage per E-Mail an zebra@medienanstalt-nrw.de.

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