Mit fast jedem Handy ist es heutzutage möglich, schnell alles aufzunehmen, was einem vor die Linse oder das Mikrofon kommt. Doch aus rechtlicher Sicht ist das äußerst problematisch:
- Das Anfertigen jeglicher Tonaufnahmen eines anderen ist ohne dessen Zustimmung strafbar. Außerdem verletzt es die Persönlichkeitsrechte des Sprechenden – er könnte dich deswegen abmahnen und verklagen.
- Bildaufnahmen ohne Einwilligung des Abgebildeten verstoßen ebenfalls meist gegen das Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten. Wenn die abgebildete Person in ihrem persönlichen Lebensbereich verletzt wird – also wenn zum Beispiel jemand beim Sex gefilmt wird –, ist das sogar strafbar.
Wer solche Aufnahmen verbreitet oder gar veröffentlicht, verletzt meist auch das Recht am eigenen Bild. Von diesem Grundsatz gibt es zwar einige Ausnahmen, doch bei Frontalaufnahmen im privaten Bereich greifen diese in der Regel nicht. Die Verletzung des Rechts am Bild ist theoretisch ebenfalls strafbar. Realistischer ist aber das Risiko einer Abmahnung beziehungsweise einer zivilrechtlichen Klage.