Frage

Was kann ich tun, wenn mein Kind in einem Online-Spiel belästigt wird?

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Antwort:

Wenn dein Kind online belästigt oder bedrängt wird, sollte der Kontakt zu der entsprechenden Person direkt abgebrochen werden. Ihr solltet außerdem Beweise sammeln, zum Beispiel in Form von Screenshots vom Chatverlauf. So ist es möglich, Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

Auch Online-Spiele bieten die Möglichkeit, mit anderen Personen Kontakt aufzunehmen. In erster Linie, um gemeinsam ein Spiel zu spielen und hierbei in Interaktion zu treten.

Jedoch können sich in diesem Raum auch fremde Personen mit entsprechenden Hintergedanken aufhalten und Kontakt zu deinem Kind aufnehmen. Deswegen ist es wichtig, dass du mit deinem Kind über die möglichen Risiken bei Online-Spielen sprichst.

Wendet sich dein Kind an dich, weil es Opfer einer solchen Attacke wurde, ist es wichtig, dass du die Situation ernst nimmst. Denn für diesen Schritt hat dein Kind es geschafft, die damit einhergehende Scham zu überwinden – es ist also ein Vertrauensbeweis, wenn sich dein Kind an dich wendet.

Es gibt mehrere Dinge, die du jetzt unternehmen kannst:

  • Beweise sichern: Um die Belästigung später zur Anzeige zu bringen, brauchst du Beweise. Sichere also belästigende Kommentare oder Nachrichten mit einem Screenshot. Du kannst auch eine Audio-Aufnahme anfertigen, um den Sprach-Chat aufzunehmen.
  • Melden: Melde den betreffenden Account unbedingt bei der Spieleplattform, wenn es eine Möglichkeit dazu gibt. Leider gibt es das nicht bei allen Spielen. Hierfür musst du meist das entsprechende Profil auswählen, von dem diese Nachrichten ausgehen. Du kannst dabei auch den Grund für das Melden angeben. So wird die Plattform über das verdächtige Profil informiert und kann deiner Meldung nachgehen.
  • Blockieren: Um die weitere Kontaktaufnahme zu verhindern, solltest du gemeinsam mit deinem Kind das Profil der Person blockieren, wenn es eine Möglichkeit dazu gibt.
  • Beschwerdestellen im Internet: Auf jugendschutz.net und internet-beschwerdestelle.de kannst du online Beschwerde einreichen.
  • Anzeige bei der Polizei: Cybergrooming ist nach §§ 176a und 176b StGB strafbar und kann somit zur Anzeige gebracht werden. Dafür sind Beweise zwingend notwendig, daher solltet ihr unbedingt Beweise sichern. Seit Januar 2020 ist bereits der Versuch strafbar, Kinder mit einer Missbrauchsabsicht zu kontaktieren.

Weitere hilfreiche Links findest du hier:

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