Frage

Was kann ich tun, wenn im Klassenchat Links zu Pornos geteilt werden?

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Antwort:

Suche das Gespräch mit deinem Kind. Redet über den Unterschied von Inszenierung und realer Sexualität. Wenn es sich hierbei um kinder- und jugendpornografische Inhalte handelt, kann sich auch dein Kind strafbar machen.

Nicht nur im Klassenchat, sondern auch in vielen anderen Gruppen werden pornografische Inhalte von Kindern und Jugendlichen geteilt. Vielen ist dabei jedoch nicht bewusst, dass dabei auch strafbare Inhalte verbreitet werden können. Zum Beispiel, wenn es sich um kinder- und jugendpornografische Inhalte handelt.

Wenn dein Kind solche Erfahrungen gemacht und anstößige Inhalte erhalten hat, kannst du folgende Dinge tun:

  • Das Gespräch suchen: Rede mit deinem Kind. Kläre es über den Unterschied von Realität und Inszenierung auf. Wie du altersgerecht mit deinem Kind über Pornografie sprechen kannst, kannst du in diesem Artikel nachlesen. Stelle sicher, dass dein Kind weiß, dass du als Ansprechperson jederzeit für dein Kind da bist. Die meisten Kinder haben bei Kontakt mit Pornografie Angst davor die Erfahrungen mit den Eltern zu teilen, da sie Ärger und Konsequenzen, wie Handyverbot, befürchten. Oft ist auch die Scham zu groß, um mit den Eltern zu sprechen. Hier findest du einen Artikel dazu, wo dein Kind gute Informationen und Aufklärungsangebote findet.
  • Sicherheitseinstellungen: Damit, wenn dein Kind solche – unter Umständen strafbaren –Inhalte nicht gleich auf dem Smartphone gespeichert werden, kann man bestimmte Einstellungen treffen. Bei WhatsApp kann man beispielsweise die automatische Speicherung von Medien ausstellen. Zusätzlich kannst du mit deinem Kind einstellen, dass es nur von ihm bekannten Kontakten in Gruppen hinzugefügt werden kann. So verhinderst du, dass dein Kind aus Versehen in Gruppen mit strafbaren Inhalten eingeladen wird.
  • Gruppeneinladungen von fremden Personen: Sprich mit deinem Kind darüber, dass Gruppeneinladungen nicht angenommen werden sollten, wenn dein Kind die Personen in der Gruppe nicht kennt. Zusätzlich kann sich dein Kind schon beim Beitreten in eine Gruppe strafbar machen, wenn es das automatische Herunterladen von Medien aktiviert hat und in einer Gruppe solche Inhalte geteilt werden. Denn auch allein der Besitz von kinderpornografischen Inhalten ist strafbar.
  • Gruppen melden: In WhatsApp und anderen Messengern gibt es die Möglichkeit Gruppen, Nachrichten oder Inhalte zu melden.

Weitere Informationen findest du unter:

Tipps zum Umgang mit Porno-Videos:

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