Frage

Was kann ich tun, wenn an der Schule ein Nacktbild von mir verschickt wird?

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Antwort:

Sind Nacktbilder im Umlauf, verbreiten sie sich oft sehr schnell. Dabei ist das Verbreiten gegen den Willen der abgebildeten Person nicht erlaubt. Auch der Besitz von Kinder- und Jugendpornografie ist strafbar. Wichtig ist, dass die betroffene Person nicht auf sich gestellt bleibt.

Zunächst kannst du dich in der Schule an die Schulsozialarbeit, Vertrauenslehrkräfte oder andere Vertraute wenden.

Dir sollte dort so schnell wie möglich geholfen werden. Die Hilfe kann zum Beispiel Unterstützung bei einem Gespräch mit deinen Eltern sein oder die Aufklärung von Klassenkameradinnen und -kameraden.

  • Wichtig ist, dass die Verbreitung der Bilder möglichst schnell eingeschränkt wird. Dazu kann die Polizei herangezogen werden und im Zweifel der gesamte Klassenverband angezeigt werden.
  • Bei persönlichen Bildern sind sowohl das Urheberrecht als auch das Recht am eigenen Bild zu beachten. Ist eine Person auf einem Bild zu erkennen, darf dieses Bild nicht ohne deren Einverständnis veröffentlicht werden. Auch das Weiterleiten auf Messengern ist ohne Erlaubnis strafbar.
  • Wenn es sich um pornografische Bilder von Kindern und Jugendlichen handelt, sind sowohl die Verbreitung als auch der Besitz strafbar. Pornografisch sind Nacktbilder dann, wenn Geschlechtsteile im Vordergrund stehen, wenn aufreizend gepost wird oder sexuelle Handlungen zu sehen sind. Hier wird nochmals unterschieden zwischen kinder- und jugendpornografischen Inhalten.

Sinnvoll ist es, an Schulen bereits präventiv tätig zu werden und die Schülerinnen und Schüler beispielsweise im Unterricht über rechtliche Rahmenbedingungen beim Versenden von intimen Bildern aufzuklären.

Weitere hilfreiche Tipps findest du hier:

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