Wenn ein Sender eine große Reichweite hat, muss er Sendeplatz für unabhängige Rundfunk-Veranstalter schaffen. Mit einer Ausschreibung können sich die Veranstalter auf eine Drittsendelizenz bewerben.
Durch Drittsendelizenzen können senderunabhängige Rundfunk-Veranstalter in Hauptfernsehsendern wie Sat.1 und RTL ihr Programm ausstrahlen. Im Medienstaatsvertrag (MStV) ist festgelegt, dass ab 10 Prozent Zuschaueranteil für einen Sender bestimmte Regelungen gelten. Ab dann müssen die Sender wöchentlich mindestens 260 Minuten der Sendezeit für unabhängige Veranstalter reservieren. Deren Sendungen werden im sogenannten Fensterprogramm ausgestrahlt. Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass ein einzelner Sender zu viel Einfluss auf die Meinung der Zuschauerinnen und Zuschauer gewinnt. Die Meinungsvielfalt soll durch das Programm der unabhängigen Drittanbieter sichergestellt werden.
Wenn eine Landesmedienanstalt eines Bundeslandes erkennt, dass ein Sender ein großes Publikum erreicht und damit die Meinung lenken kann, werden die Fensterprogramme ausgeschrieben. Wenn ein Veranstalter bei der Ausschreibung einen Platz erhält, hat er mit der Drittsendelizenz für mehrere Jahre einen Sendeplatz.