Das Urheberrecht schützt das Recht eines Urhebers an einem Werk wie etwa ein Musikstück oder ein Foto und ist geregelt im Urheberrechtsgesetz (UrhG). Urheber ist derjenige, der ein Werk erschaffen hat. Das geschützte Werk muss das Ergebnis persönlicher geistiger Schöpfung sein.
Wer ist ein Urheber?
Als Urheber oder Urheberin wird der Schöpfer eines Werkes bezeichnet. Das können Künstlerinnen und Künstler sein, die in Bereichen wie zum Beispiel Musik, Fotografie oder Software-Entwicklung tätig sind. Sie arbeiten kreativ und produktiv an einem Werk. Maschinen oder Tiere gelten daher etwa nicht als Urheber; ihnen fehlt die Fähigkeit zur persönlichen geistigen Schöpfung.
Was wird geschützt?
Das Urheberrecht schützt das Werk einer Urheberin oder eines Urhebers. Ein Werk ist eine persönliche geistige Schöpfung, das heißt es muss das Ergebnis eines zielgerichteten geistigen Schaffensprozesses sein. Ein Werk kann dabei viele Formen annehmen, wie etwa ein Buch, ein Musikstück, eine Fotografie, ein Video oder ein Computerprogramm.
Wenn ein Werk urheberrechtlich geschützt ist, ist grundsätzlich die Erlaubnis der Künstlerin oder des Künstlers erforderlich, um das Werk verwenden zu dürfen. Die Urheberin oder der Urheber kann die Rechte an ihrem oder seinem Werk (sog. Verwertungsrechte) aber freigegeben. Zum Beispiel kann durch Lizenzen festgelegt werden, ob das Werk nur weitergegeben oder ob es beim Verwenden auch verändert werden darf.
Was wird nicht geschützt?
Bloße Ideen, Theorien oder Gedanken werden als solche vom Urheberrecht nicht geschützt.
Außerdem gilt das Urheberrecht grundsätzlich 70 Jahre nach dem Tod der Urheberin oder des Urhebers. Ältere Werke können also frei genutzt – also etwa weitergegeben, kopiert oder verändert werden. In begrenzten Ausnahmefällen (zum Beispiel Zitaten) kann im Einzelfall auch vorher ohne eine Erlaubnis der jeweiligen Urheberin oder des Urhebers ein Werk genutzt werden.