Mit dem neuen Gesetzespaket wurden einige schon bestehende Gesetze verschärft und erweitert:
Bisher war beispielsweise nach § 241 StGB nur die Androhung eines Verbrechens, wie zum Beispiel eine Morddrohung, strafbar.
Nun ist es strafbar, eine Person oder einem ihr nahestehenden Menschen mit Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen Sachen von bedeutendem Wert (zum Beispiel ein Auto) zu bedrohen.
Viele Strafmaße wurden angehoben. Dies bedeutet zum Beispiel, dass öffentliche Beleidigungen im Netz bisher mit bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe bestraft werden konnten, nun jedoch mit bis zu 2 Jahren.
Eine weitere weitreichende Neuerung ab Februar 2022 ist die Meldepflicht der sozialen Netzwerke von strafbaren Postings an das Bundeskriminalamt (BKA). Bisher wurden strafbare Posts nur gelöscht, nun müssen diese jedoch in bestimmten Fällen (zum Beispiel bei der Verbreitung kinderpornografischer Aufnahmen) an das BKA gemeldet werden. Dadurch soll die strafrechtliche Verfolgung ermöglicht werden. Die sozialen Netzwerke müssen hierbei auch die IP-Adresse und Port-Nummer (mehrstellige Ziffer, mit der Dienste eines Rechners gekennzeichnet werden) der entsprechenden Personen an das BKA weiterleiten. Damit können diese Personen einfacher ausfindig gemacht werden.
Des Weiteren kann man als betroffene Person von Bedrohungen, Beleidigungen und unbefugten Nachstellungen leichter eine Auskunftssperre im Melderegister eintragen lassen. Dadurch wird die Adresse der betroffenen Person vor der Weitergabe geschützt.