Grundsätzlich gilt: Beiträge, für die eine Gegenleistung erhalten wurde oder denen eine Vereinbarung/Kooperation zugrunde liegt, müssen als Werbung gekennzeichnet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich beim Auftraggeber um eine Privatperson oder eine Person des öffentlichen Lebens handelt. Ansonsten handelt es sich um Schleichwerbung.
Beiträge müssen als Werbung gekennzeichnet werden, wenn man:
Hier findest du weitere Informationen:
Leitfaden der Medienanstalten zur Werbekennzeichnung bei Online-Medien