Frage

Wann müssen Posts werblich gekennzeichnet werden?

Ausrufezeichen Illustration

Antwort:

Grundsätzlich gilt: Beiträge, für die eine Gegenleistung erhalten wurde oder denen eine Vereinbarung/Kooperation zugrunde liegt, müssen als Werbung gekennzeichnet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich beim Auftraggeber um eine Privatperson oder eine Person des öffentlichen Lebens handelt. Ansonsten handelt es sich um Schleichwerbung.

Beiträge müssen als Werbung gekennzeichnet werden, wenn man:

  • eine Gegenleistung dafür bekommt, dass man etwas veröffentlicht oder erwähnt – egal, ob es sich um ein Produkt, eine Dienstleistung, eine Marke oder Ähnliches handelt.
  • etwas kostenlos in Anspruch nimmt oder erhalten hat, dessen Veröffentlichung aber an Vereinbarungen oder bestimmte Bedingungen geknüpft ist.
  • ein Produkt häufig oder zumindest auffallend positiv darstellt. Wenn man damit fördert, dass ein Unternehmen ein Produkt deutlich mehr verkauft, kann eine Werbeabsicht aus wettbewerbsrechtlicher Perspektive vermutet werden. Auch das Taggen (Markieren) von Marken kann als Werbeabsicht gedeutet werden.
  • ein eigenes Produkt, eine eigene Dienstleistung oder eine eigene Marke vorstellt, ohne dass die eigene Unternehmerschaft deutlich wird, etwa weil das Profil, unter dem das Produkt beworben wird, auch für private Posts genutzt wird.
  • Affiliate-Links anbietet – also durch Provision an den Einkäufen mitverdient.
  • werbliche Links oder Rabattcodes anzeigt.

Hier findest du weitere Informationen:
Leitfaden der Medienanstalten zur Werbekennzeichnung bei Online-Medien

DIR FEHLT NOCH ETWAS?

Wir helfen dir sehr gerne persönlich weiter, denn dafür ist ZEBRA da! Schreib uns über unseren Live-Chat (werktags zwischen 9 und 21 Uhr), den WhatsApp-Messenger, das Eingabefeld auf der Startseite oder stell deine persönliche Frage per E-Mail an zebra@medienanstalt-nrw.de.

Hearts Illustration

War diese Antwort hilfreich?