Nach § 238 des Strafgesetzbuches (StGB) ist Stalking strafbar und kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren nach sich ziehen.
Stalking begeht laut Gesetzgeber: „Wer einer anderen Person in einer Weise unbefugt nachstellt, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung nicht unerheblich zu beeinträchtigen.“ Das Nachstellen muss durch verschiedene, konkret beschriebene Taten geschehen. Bislang steht im Gesetz zum Thema Internetstalking nur allgemein, dass Nachstellen „unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln“ strafbar ist. Das Gesetz sieht allerdings einige explizit formulierte Tathandlungen vor, die umgangssprachlich Cyberstalking genannt werden.
Anwendungsfälle für diese neuen Tatbestände sind:
Außerdem finden sich im Gesetz auch „Cyberstalking“-Handlungen, die als besonders schwere Fälle gelten und für die Täter sogar mit einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft werden können: