Frage

Wann ist das Weiterleiten von Pornos strafbar?

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Antwort:

Das Weiterleiten von Pornos an Minderjährige ist generell strafbar. Rachepornos oder pornografische Privataufnahmen dürfen ebenfalls nicht verbreitet werden.

Nach § 184 des Strafgesetzbuches ist das Weiterleiten von Pornos dann strafbar, wenn diese an Minderjährige weitergeleitet werden. Auch wenn sie in eine Gruppe oder auf eine Seite gestellt werden, zu der auch Minderjährige Zugriff haben, ist dies strafbar.

Auch das Weiterleiten von Pornografie gegen den Willen der Empfängerin/des Empfängers kann eine Straftat darstellen.

Außerdem kann sich strafbar machen, wer pornografische Videos oder Bilder einer Person verbreitet, die einer Veröffentlichung nicht zugestimmt hat. Beispiele hierfür sind sogenannte Rachepornos, bei denen Expartnerinnen oder Expartner pornografische Aufnahmen verbreiten.

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