Frage

Wann benötige ich für meinen YouTube-Kanal eine Rundfunklizenz?

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Antwort:

Du benötigst bei bundesweit ausgerichteten Angeboten wie bei einem YouTube-Kanal eine Rundfunklizenz, wenn vier Kriterien auf dein Angebot zutreffen.

Rundfunk können Angebote wie Fernsehen, Radio und auch Streams im Internet sein. Doch nicht jeder YouTube-Kanal und nicht jeder Live-Stream werden von den Landesmedienanstalten (zum Beispiel der Landesanstalt für Medien NRW) als Rundfunk angesehen.

Deshalb braucht nicht jede Person mit Live-Stream zwingend eine Rundfunklizenz. Zulassungsfrei sind Angebote, die nicht als Rundfunk einzustufen sind. Rundfunk liegt vor, wenn ein an die Allgemeinheit gerichtetes Angebot zeitgleich entlang eines Sendeplans verbreitet und journalistisch-redaktionell gestaltet wird.

Nach dem Medienstaatsvertrag müssen für bundesweit ausgerichtete Angebote die folgenden vier Kriterien erfüllt sein, damit eine Rundfunklizenz beantragt werden muss:

  • Das Angebot muss linear sein. Die Nutzerinnen und Nutzer können dann nicht bestimmen, wann sie zuschauen wollen beziehungsweise wann das Angebot startet oder endet. Die Übertragung muss also live sein, sodass alle zur gleichen Zeit dasselbe sehen. Angebote auf Abruf („on demand“) wie Videos auf YouTube-Kanälen sind ausgeschlossen, da sie rechtlich als Telemedium gelten.
  • Das Angebot ist journalistisch-redaktionell gestaltet. Das Verbreiten von Bewegtbild ohne jede weitere Bearbeitung ist keine journalistisch-redaktionelle Gestaltung (zum Beispiel unkommentierte Live-Cam-Übertragungen). Dein Angebot muss nämlich Bestandteile von klassischen Rundfunkangeboten haben: Einsatz von mehreren Kameras, verschiedene Kameraeinstellungen und Zooms, aufwendige Schnitte, Musikuntermalung oder Kommentierung des Geschehens. Diese Mittel können für eine journalistisch-redaktionelle Gestaltung sprechen.
  • Das Angebot wird entlang eines Sendeplans verbreitet. Ein Sendeplan liegt vor, wenn du auf Dauer die inhaltliche und zeitliche Abfolge von Sendungen festlegst, ohne dass der Nutzerin oder dem Nutzer die Möglichkeit offensteht, diese zu verändern. Deine Streams müssen hierbei eine Regelmäßigkeit haben und zu festen täglichen oder wöchentlichen Zeiten ausgestrahlt werden. Auch angekündigte Streams erfüllen bereits das Kriterium.
  • Das Angebot könnte trotz Vorliegen der vorgenannten Voraussetzungen zulassungsfrei sein, wenn dein Angebot entweder nur eine geringe Bedeutung für die individuelle oder öffentliche Meinungsbildung oder nur eine geringe Reichweite hat. Eine geringe Reichweite liegt vor, wenn ein Angebot im Durchschnitt von 6 Monaten weniger als 20.000 gleichzeitige Nutzerinnen und Nutzer erreicht.

Wenn du dir noch unsicher bist, ob die oben genannten Kriterien auf deinen Live-Stream zutreffen, kannst du die Landesmedienanstalt deines Bundeslandes kontaktieren. Eine Liste der Landesmedienanstalten findest du hier.

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