Frage

Stärkung der Verbraucherrechte durch die Novelle des neuen Telekommunikationsgesetzes

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Antwort:

Das neue Telekommunikationsgesetz trat am 1. Dezember 2021 in Kraft und stärkt deine Verbraucherrechte.

Mit dem neuen Telekommunikationsgesetz ändern sich einige Dinge in Sachen Internet- und Mobilfunkverträge. Das ist übrigens unabhängig davon, ob du deine Verträge vor oder nach dem 1. Dezember 2021 abgeschlossen hast.

  • Kürzere Vertragslaufzeiten: Bisher sind hauptsächlich Verträge mit einer Laufzeit von 24 Monaten im Umlauf. Mit dem neuen Gesetz müssen auch Verträge mit einer maximalen Anfangslaufzeit von 12 Monaten angeboten werden. Automatische Verlängerungen um weitere lange Zeiträume gibt es ab sofort nicht mehr.
  • Kündigungsfrist: Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit hast du regelmäßig eine einmonatige Kündigungsfrist bei deinen Internet- und Mobilfunkverträgen. Der Anbieter muss dich zudem auf die Vertragsverlängerung hinweisen.
  • Alte Rufnummer: Bisher musstest du meist eine Gebühr bezahlen, wenn du deine alte Nummer behalten wolltest. Zukünftig darfst du deine Rufnummer kostenlos übernehmen, wenn du deinen Anbieter wechseln möchtest.
  • Internetgeschwindigkeit: Du sollst zukünftig nur die Internetgeschwindigkeit bezahlen müssen, die auch bei dir ankommt. Das bedeutet, wenn die tatsächliche Internetgeschwindigkeit geringer ist als die, die du bezahlst, hast du ein Minderungsrecht deines monatlichen Betrags oder ein außerordentliches Kündigungsrecht.
  • Störungen: Du hast mit dem neuen Gesetz das Recht auf schnelle Behebung von Störungen. Daher hast du ein Entschädigungsrecht, wenn die Störungen (Komplettausfall) nicht innerhalb von 2 Arbeitstagen behoben werden.

Vertragsabschluss: Vor dem Vertragsabschluss musst du von dem Anbieter eine leicht verständliche Vertragszusammenfassung erhalten. Ein telefonisch abgeschlossener Vertrag wird erst wirksam, wenn du diese Vertragszusammenfassung nach eurem Gespräch erhältst und diese zum Beispiel per E-Mail genehmigst.

Weitere Infos zu diesem Thema findest du unter:

www.bundesnetzagentur.de

www.verbraucherzentrale.de

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